Die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist abgelaufen. Ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt trotzdem noch nicht vor. Heißt das: erst einmal abwarten? Nein. Genau das wäre die falsche Schlussfolgerung. Denn seit dem 8. Juni 2026 ist die Rechtslage nicht einfach „unverändert“. Sie ist vor allem unsicherer geworden. Und diese Unsicherheit trifft öffentliche Arbeitgeber, private Arbeitgeber und öffentliche Auftraggeber nicht in gleicher Weise. Der wichtigste Unte